ÖFFENTLICHE KAUFURKUNDE
Die öffentliche Urkunde hat sehr machvolle Wirkungen die durch die Gesetzgebung geregelt sind und den privaten Vertrag bei weitem übertreffen.
Der Notar beglaubigt den Willen der Parteien, die Wohnung zu verkaufen bzw. zu kaufen, sowie die im Vertrag festgelegten Bedingungen. Dadurch wird dem Geschäft rechtliche Sicherheit gegeben, und gleichzeitig berät er die Parteien in den damit verbundenen rechtlichen Fragen. Der Notar handelt hierbei immer unabhängig und unparteiisch. Die öffentliche Urkunde hat unmittelbaren Zugan zum Grundbuchamt.
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