UNTERSCHIEDE ZWISCHEN BANKEN, SPARKASSEN UND GENOSSENSCHAFTSBANK

 

Nach dem Gesetz 26/1988, das die Tätigkeit der Kreditinstitute regelt, und dem Königlichen Gesetzeserlass 1298/1986 über die Anpassung der Kreditinstitute an die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die Kredittätigkeit Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften vorbehalten.

Banken sind Kreditinstitute, deren zwingende Rechtsform die Aktiengesellschaft ist. Dies unterscheidet sie von den übrigen Kreditinstituten. Die Königlichen Gesetzeserlasse 1245/1995 und 692/1996 regeln die Gründung von Banken sowie andere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsform der Kreditinstitute. In den vorgenannten Rechtsvorschriften sind bestimmte Anforderungen niedergelegt, die auch die Genehmigung der Verwaltungsbehörden für die Gründung einer Bank einschließen und bestimmen, dass die Bankaktiengesellschaft eine Sonderform der Aktiengesellschaft darstellt.

Sparkassen sind Kreditinstitute, die einige Besonderheiten aufweisen. Sie werden nicht von irgendwelchen Eigentümern – selbst oder durch Vertreter – verwaltet, die eigene Interessen wahrnehmen, sondern stellen Einrichtungen ohne Gewinnzweck dar. Diese Besonderheiten unterliegen zum Teil ausgedehnten einschlägigen Rechtsvorschriften der Autonomiebehörden.

Kreditgenossenschaften werden durch das Gesetz 13/1989 über Kreditgenossenschaften geregelt. Nach diesen Bestimmungen gelten als Kreditgenossenschaften aufgrund der gesetzlichen Vorschriften konstituierte Genossenschaften, deren Geschäftszweck es ist, den Finanzbedarf ihrer Gesellschafter und Dritter mit Hilfe eigener Kredittätigkeiten zu decken. Die Kreditgenossenschaften zerfallen in zwei Kategorien: Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften, eine Kategorie, auf die die meisten und wichtigsten Genossenschaftsbanken dieses Sektors entfallen. Ihr Geschäftszweck ist die Finanzierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Daneben gibt es die Kategorie der nicht-landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften, die im industriellen und städtischen Bereich operieren, und die die berufliche Finanzierung zum Gegenstand haben.

Die Banco de España ist die Zentralbank Spaniens.

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